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Urteilsfähigkeit: Viele Beurteilungsfehler in der Praxis

  • Autorenbild: FU
    FU
  • 13. Nov. 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung nicht mehr urteilsfähig ist, hat das einschneidende Folgen. Ein im Zustand der Urteilsunfähigkeit unterschriebener Vertrag oder

Testament sind ungültig. Die Einsetzung eines Vormunds, die Unterbringung in einem Heim, der Entscheid über medizinische Behandlungen oder über einen assistierten Suizid … für viele folgenschwere Lebensentscheidung ist die Beurteilung der Urteilsfähigkeit eines betroffenen Menschen von entscheidender Bedeutung. Solche Beurteilungen spielen somit in vielen Rechtsbereichen eine große Rolle. Die Bedeutung dieser Beurteilungen wird angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung in vielen Ländern in Zukunft weiter wachsen.


Zu denken ist hier zum Beispiel an Testamente von Personen mit Demenzerkrankungen. Mit weitreichenden Folgen kann sich hier die Frage stellen, ob die an Demenz erkrankte Person noch ausreichend in der Lage war, den Sinn und die Folgen des verfassten Testaments zu verstehen und zu einer eigenen - unbeeinflussten - Willensbildung zukommen. In strittigen Fällen können Gutachten erstellt werden, die beurteilen sollen, ob ein Erblasser sein Testament in einem urteilsfähigen Zustand erstellt hat oder nicht. Bei fehlender Urteilsfähigkeit ist das Testament ungültig.


Ich habe mich in den letzten Jahren verstärkt mit der Praxis solcher Beurteilung befasst. Hier liegt sehr viel im Argen. Ich sage nicht, dass man für jeden Fall ein umfassendes Gutachten braucht. Es gibt Fälle, die sind in der einen (klare Urteilsunfähigkeit) oder der anderen Richtung (klare Urteilfähigkeit) sonnenklar. Es gibt aber nicht wenige Fälle, in denen das nicht so klar ist. Dann wird möglicherweise ein Gutachten zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit in Auftrag gegeben werden. Hier kommt es zu vielen Fehlern. Da sieht man oberflächliche Atteste oder Gutachten mit gravierenden Mängeln, die zu falschen Schlussfolgerungen kommen. Eine häufige Fehlerquelle ist es zum Beispiel, dass die «krankheitsbedingte Suggestibilität» nicht beachtet wird. Diese durch die Krankheit verursachte Beeinflussbarkeit kann durch Drittpersonen ausgenutzt werden, um erkrankte Personen zu manipulieren.


Zugegeben es ist eine komplexe Thematik, die man nicht in wenigen Sätzen abhandeln kann. Für diejenigen, die sich damit aber näher beschäftigen wollen, möchte ich nachfolgend einen Artikel zur Verfügung stellen, in dem die Vorgehensweise und die wissenschaftlichen Grundlagen zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit dargestellt werden. Der Artikel bezieht sich zwar auf die Rechtssituation in der Schweiz. Sowohl die rechtlichen Grundlagen vor allem aber auch die Technik der Begutachtung sind in gleicher Weise auf andere Länder anwendbar.



3 comentários


etscherba
09 de abr. de 2022

Danke für Ihre Antwort ! So ein Zufall, dass Sie vor wenigen Minuten auf mein Feeback reagiert haben und wir beide etwa gleichzeitg an dasselbe gedacht haben - ich war schon länger nicht mehr auf Ihrem Blog angemeldet...Ich hoffe, es geht Ihnen gut!

Curtir

FU
FU
09 de abr. de 2022

Liebe Frau Tscher ... (ich vermeide hier den vollständigen Namen, weil ich nicht weiss, ob Ihnen die Nennung recht wäre),

Zunächst einmal vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Den von Ihnen geschilderten konkreten Fall kann ich selbstverständlich nicht beurteilen. Aber theoretisch hängen die von Ihnen erwähnten Begriffe in etwa wie folgt zusammen. Eine Handlungsunfähigkeit - für deren Feststellung die Hürden richtigerweise sehr hoch sind - schliesst praktisch eine Amtsfähigkeit aus. Eine fehlende Amtsfähigkeit kann aber aus verschiedenen Gründen gegeben sein. Eine fehlende (generelle) Handlungsfähigkeit ist nur einer dieser Gründe. Eine fehlende Handlungsfähigkeit erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit. Es gibt aber keinen automatischen Zusammenhang, sondern das muss im Einzelfall und auf ein konkretes Tatverhalten hin beurteilt werden.…


Curtir

etscherba
14 de mar. de 2022

Danke Herr Prof. Dr. Urbaniok - wie immer - der PDF-Artikel im AJP ist mir unendlich hilfreich! Mein kleiner Bruder, der mental herausgefordert ist und der nicht lesen, schreiben und rechnen kann und ich, wir bedanken uns ganz herzlich. Mein kleiner Bruder würde sagen - ist a tippi-toppi Artikel und bin ich sehr stolz auf Prof. Urbaniok....:-))).

Eine Frage, mit der ich mich momentan sehr befasse und die meinen kleinen Bruder betrifft, steht immer noch offen. Wie gehe ich mit Behördenmitglieder oder öffentlichen Angestellten um, wenn ich bei diesen psychisch auffälliges Verhalten sehe? Im Verwaltungsrecht gibt es die Begriffe AMTFÄHIGKEIT und AMTSUNWÜRDIGSEIN und welchen Verhältnis stehen diese Begriffe zur Handlungsfähigkeit und Schuldfähigkeit dieser Mitglieder.

Mögliche Vignette:

Um Geld zu sparen…

Curtir
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