Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie haben ein großes Potenzial, Menschen zu helfen. Aber es gibt auch eine dunkle, gefährliche Seite. Sie zeigt sich in dem, was ich die «kafkaeske Wendung» nenne. Spekulative Theorien, die sich von jeder realitätsbezogenen Überprüfbarkeit abkoppeln, werden als absolut gültige Wahrheiten vertreten und können dazu führen, bei PatientInnen und im Umfeld von PatientInnen Schaden anzurichten. Die Verstärkung oder Induzierung falscher Erinnerungen (False memory) im Bereich von sexuellen Missbrauchshandlung ist ein solches Thema.
Vor einiger Zeit hat das Schweizer Fernsehen eine Dokumentation präsentiert, in der es um eine Verschwörungstheorie geht, die Ähnlichkeiten mit QAnon hat. Elemente davon sind mittlerweile zum Beispiel im Bereich von Schulen oder auch bei bestimmten Traumatherapeuten festzustellen. Das hat unter anderem zu Falschbeschuldigungen mit fatalen Folgen für die Betroffenen geführt.
Wenn man sich diesem Thema widmet, ist es wichtig nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten und z.B. die für Opfer und für die Gesellschaft sehr wichtigen Angebote von Traumatherapeuten generell in ein schlechtes Licht zu rücken oder gar tatsächlichen Opfern mit Skepsis zu begegnen.
Aber gerade um negative Folgen für den gesamten Bereich der Traumatherapie und für tatsächliche Opfer zu verhindern, halte ich es für wichtig, das Thema von falschen Erinnerungen und Falschbeschuldigungen nüchtern und differenziert darzustellen und dabei in diesem Bereich bestehende Probleme klar zu benennen. Das ist das Ziel meines nachfolgenden Videos zu den «dunklen Seiten der Psychologie».
Artikel Basler Zeitung:
11.11.2022
Der <Fall Nathalie> - die Hölle im Kopf (inkl. Interview)
von Miriam Kohler
Ein Untersuchungsbericht als Meilenstein für die Aufarbeitung in der Schweiz
Im Unterschied zu Deutschland ist in der Schweiz Bewegung in das Thema gekommen. Das hat auch mit den in meinem Video erwähnten Reportagen von Robin Rehmann und Ilona Stämpfli vom Schweizer Fernsehen zu tun.
Dennoch hat es nun eine ganze Weile gedauert und es waren auch erhebliche Widerstände zu überwinden, bis etwas passiert. Hier muss man dem Amt für Gesundheit im Kanton Thurgau ein Kompliment machen. Denn das Amt legte einen alles andere als selbstverständlichen Aufklärungswillen an den Tag und leitete eine Untersuchung der Vorgänge in der Klinik Littenheid in die Wege.
Der Untersuchungsbericht liegt nun vor und ist ein erster Meilenstein. Ich bin froh, dass damit endlich einmal die Probleme in einem Bericht festgestellt worden sind und Empfehlungen für die Aufarbeitung der jahrelangen Fehler und Missstände gemacht wurden. Unter dem Druck hat nun auch die Klinikleitung reagiert. Die Chefärztin und ärztliche Direktorin, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wurde freigestellt. Die Klinikleitung stellt in einer Medienmitteilung fest:
«Wir haben Fehler gemacht und das tut uns in aller Form leid. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir die aufgedeckten Mängel gemäß den im Bericht vorgeschlagenen Empfehlungen beheben werden.»
Das klingt gut und ist zu begrüßen. Wie häufig bei solchen Medienmitteilungen bleibt aber ein schaler Geschmack:
1. Wenn man den Untersuchungsbericht liest, muss man zum Beispiel zur Kenntnis nehmen, dass die Klinik lange Zeit alles getan hat, um die Probleme unter den Teppich zu kehren. Selbst für die aktuelle Untersuchung wird festgestellt, «dass sich die Klinik nicht immer kooperativ zeigte. Klar formulierte und eindeutige Anfragen wurden mehrmals unvollständig oder nicht korrekt beantwortet. Dies erschwerte die Aufarbeitung des Sachverhalts« (Seite 36). An anderer Stelle heißt es u.a., dass «die teilweise mangelhafte Kooperation während der Untersuchung« zusammen mit früheren Versuchen «die Klinik besser darzustellen» [Anmerkung bis hin zu gezielten Manipulationsversuchen, siehe Seite 36) nicht für die Bereitschaft der Klinik spricht, «die Geschehnisse lückenlos und sorgfältig aufzuarbeiten« (Seite 37).
2. Dazu passt, dass kein einziger Fehler konkret benannt wird, sondern nur eine allgemeine Formel von «Fehlern, die der Klink leidtun« verwendet. Aber wenn das Bedauern tatsächlich so groß ist, dann wäre eine Entschuldigung angebracht und eine konkrete Benennung der Fehler.
3. Spätestens da entlarvt sich die Formulierung «Wir haben Fehler gemacht und das tut uns in aller Form leid.» selbst. Denn man kann sich «in aller Form entschuldigen». Es kann einem etwas aber nicht «in aller Form», sondern allenfalls «ehrlich» leidtun. Da drängt sich der Eindruck eines taktischen Agierens auf. Denn vermutlich hat man die «Entschuldigung» (in aller Form) als Begriff bewusst vermieden, um dadurch nicht einen Boden für haftungsrechtliche Ansprüche zu schaffen.
4. Zweifellos gibt es in der Klinik engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wertvolle Arbeit leisten. Darum wäre es falsch, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Aber eine ungeschönte Aufarbeitung von Fehlern ist unumgänglich. Und hier geht es nicht nur um Behandlungskonzepte oder einzelne «fehlgeleitete» Mitarbeitende, sondern vor allem auch um Fragen zur Organisations-, Führungs- und Fehlerkultur in der Klinik.
5. Schliesslich steht jetzt auch die Frage im Raum, was mit den PatientInnen geschieht, die falsch behandelt wurden und die durch die aktuellen Ereignisse allenfalls in erhebliche psychische Krisen geraten können. Es muss gewährleistet werden, dass für solche Situationen geeignete Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
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Danke, Herr Urbaniok. Sie leisten mit ihrer Aufklärungsarbeit einen grossen Dienst.